ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
- Vertragsabschlüsse und deren Erfüllung erfolgen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, nur zu diesen Verkaufsbedingungen. Abweichende Verkaufsbedingungen des Käufers (Vertragspartners) gelten als nicht anerkannt, es sei denn, sie sind von DENTAL schriftlich bestätigt.
- Abschluss, Änderung und Ergänzungen von Verträgen, Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung.
- Die Verkaufsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit Kaufleuten im voraus als vereinbart; DENTAL wird den Vertragspartner über Neufassungen der Verkaufsbedingungen unverzüglich informieren.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dresden.
2. Angebot, Lieferung, Versand
- Angebote sind freibleibend. Liefertermine sind unverbindlich. Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung mit Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich DENTAL Eigentums- und Urheberrechte vor. Vertrauliche Unterlagen dürfen nur mit Einwilligung von DENTAL an Dritte weitergegeben werden.
- Lieferungen erfolgen ab Werk DENTAL.
- Wird eine Lieferung durch von DENTAL nicht zuvertretende Umstände behindert, verzögert oder ganz oder teilweise unmöglich, kann DENTAL vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder die Lieferung angemessen hinausschieben. Hat der Vertragspartner im Falle eines Teilrücktritts von DENTAL an der Restleistung kein Interesse, ist er seinerseits zum Rücktritt berechtigt.
- Ist im Falle eines von DENTAL zu vertretenden Lieferverzugs eine vom Käufer gesetzte, angemessene Nachfrist verstrichen, kann dieser vom betroffenen Vertragsteil zurücktreten und nach Maßgabe von Ziffer 6 Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern. Hat der Vertragspartner an einer Teilerfüllung kein Interesse, so ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Entsprechendes gilt für den Fall der von DENTAL zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung bzw. Teilleistung.
- Soweit DENTAL kraft gesonderter Vereinbarung die Transportgefahr übernommen hat, ist der Vertragspartner verpflichtet, Transportschäden beim Transporteur und bei DENTAL unverzüglich anzuzeigen und sich die Schäden unverzüglich durch Schadensprotokoll vom Transporteur bestätigen zu lassen.
- Einwegverpackungen werden nicht zurückgenommen.
3. Gewährleistung, Untersuchung, Mängelrüge
- DENTAL gewährleistet die Übereinstimmung der Ware mit denkosmetikrechtlichen Bestimmungen, dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, dem Eichgesetz und der Fertigpackmittelverordnung. Eigenschaften gelten nur bei schriftlicher Bestätigung von DENTAL als zugesichert. Im übrigen erfolgt die Verwendung gelieferter Ware in Eigenverantwortung des Vertragspartners.
- Mängelrügen des Vertragspartners unter den Voraussetzungen der §§377, 378 HGB sind ausgeschlossen, wenn die Rüge nicht vor Verarbeitung oder Weiterversand bei DENTAL schriftlich eingegangen ist, Mengenbeanstandungen jedoch spätestens nach 3 Tagen, Qualitätsrügen spätestens nach 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung, es sei denn, es handelt sich um Qualitätsmängel, die mit zumutbarem Untersuchungsaufwand nicht festgestellt werden können. In diesem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, die Mängel spätestens 5 Tage nach Aufdeckung zu rügen.
- Berechtigte Mängelansprüche kann DENTAL durch Nach- bzw. Ersatzlieferung befriedigen. Wahlweise kann DENTAL dem Vertragspartner auch Kaufpreisminderung anbieten. Schlägt die Nach-/Ersatzlieferung fehl oder können sich die Parteien über die Minderung nicht einigen, so kann der Vertragspartner Wandelung verlangen. Weitere Ansprüche stehen dem Vertragspartner nur nach Ziffer 2.5 und 6 zu.
- Die Gewährleistungsfrist für Mangel- und Mangelfolgeschäden beträgt 6Monate ab Gefahrübergang.
4. Preise und Zahlung
- Preise verstehen sich ab Werk und in EURO sowie, soweit diese anfällt, zuzüglicher gesetzlicher Umsatzsteuer in der bei Lieferung geltenden Höhe. Erhöhen sich für die Ware oder die Rohstoffe erhobenen Zölle oder Abgaben nach Vertragsabschluss, ist DENTAL zu einer entsprechenden Preisanhebung berechtigt.
- Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen mit 2% netto oder innerhalb von 30 Tagen netto Kasse zu erfolgen. Die Fristen berechnen sich jeweils ab Rechnungsdatum.
- Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist DENTAL berechtigt, Verzugszinsen von 4 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, mindestens jedoch 6% p.a. zu verlangen, sofern der Vertragspartner nicht einen niedrigeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch DENTAL bleibt unberührt.
- Abweichend von Ziffer 4.2 ist DENTAL berechtigt, nur noch Zug um Zug gegen Vorauskasse zu liefern oder alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen, wenn sich der Vertragspartner:
– mit einer Lieferung in Annahmeverzug befindet,
– mit Zahlungen von mehr als EURO 760,00 in Verzug befindet,
– eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners eintritt - Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5. Eigentumsvorbehalt
- DENTAL behält sich das Eigentum an gelieferter Ware (Vorbehaltsware) bis zum Ausgleich des Gesamtforderungssaldos aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner vor. Der Vertragspartner verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für DENTAL und schließt auf eigene Kosten Versicherungen, z. B. gegen Feuer, Wasser und Diebstahl, zum Neuwert ab.
- Die Weiterverarbeitung von gelieferten und mit Frischesiegel versehenen Erzeugnissen ist ausgeschlossen. Im übrigen ist die Weiterverarbeitung nur mit Einwilligung durch DENTAL zulässig. Für den Fall, dass das Eigentum durch Verbindung oder Vermischung mit einer Hauptsache auf den Vertragspartner übergeht, übereignet der Vertragspartner die Hauptsache bereits jetzt sicherheitshalber an DENTAL.
- Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu veräußern. Kaufpreisforderungen daraus tritt er hiermit bis zur Höhe des DENTAL zustehenden Gesamtforderungssaldos (einschließlich der enthaltenen Umsatzsteuer) an DENTAL ab, die die Abtretung hiermit annimmt. Der Vertragspartner ist zum Forderungseinzug berechtigt. Die Ermächtigung kann bei Zahlungsverzug widerrufen werden und erlischt bei Zahlungseinstellung.
- DENTAL wird nach eigener Wahl Sicherheiten freigeben, soweit die Sicherheiten den Gesamtforderungssaldo um mehr als 20 % übersteigen.
- Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Konkurs-, Vergleichs- oder Gesamtvollstreckungsantrag über das Vermögen des Vertragspartners ist diesem untersagt, über die Ware zu verfügen, diese zu verarbeiten oder die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Vorbehaltsware ist gesondert zu lagern und als DENTAL-Vorbehaltsware zu kennzeichnen. DENTAL hat das Recht, die Vorbehaltsware zu besichtigen, herauszuverlangen, in Besitz zu nehmen und unbeschadet gewerblicher Schutzrechte des Vertragspartners freihändig zu veräußern, soweit dies zur Deckung des Gesamtforderungssaldos einschließlich Verwertungskosten notwendig ist. Herausgabe-, Besitz- und Betretungsrechte gegen Dritte hinsichtlich der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner hiermit an DENTAL ab, die diese Abtretung annimmt.
6. Produkthaftung,Schadensersatzansprüche
- DENTAL haftet für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, die aus Fehlern der gelieferten Ware entstehen.
Im übrigen sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf folgende Fälle beschränkt:
– Fehlen zugesicherter Eigenschaften der Ware,
– schuldhafte Verletzung vertraglicher Hauptpflichten,
– Verzug oder von DENTAL zu vertretende Unmöglichkeit, sofern DENTAL vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden kann,
– vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten.Rücktrittsrechte des Vertragspartners bleiben von den Haftungsbeschränkungen unberührt..
- Soweit nach Ziffer 6.2 die Haftung von DENTAL ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Haftung für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter sowie bei unmittelbarer Inanspruchnahme der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter durch den Vertragspartner.